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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Da ich mit einem Online Vertrag arbeite, könnt ihr hier die AGB`s einsehen.

Ich freue mich auf eure Hochzeit und falls ihr Fragen habt, ruft mich bitte an: 01575-8915532. 

Liebst, Eure Elly

1.) AUFTRAG 

 

(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig davon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.

(2) Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.

 

2.) VERGÜTUNG UND ZAHLUNG 


 

(1) Die Auftraggeber verpflichten sich zur Übernahme der vereinbarten Kosten wie in Online Vertrag aufgeführt.

(2) Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von 50%, anzuzahlen (wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet.) Dieser Betrag wird nach Vertragsabschluss und bei Rechnungserstellung sofort fällig, der Restbetrag nach dem Hochzeitstag. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. 

(3) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin/der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand mit 280 Euro / Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen. Zusätzliche Dienstleistungen, wie Video werden unabhängig von diesem Vertrag vereinbart & sind sog. Add ons..

(4) Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin/den Fotografen bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin/der Fotograf dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.

3.) NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

(1) Der Fotografin/dem Fotografen stehen die Urheberrechte an den von ihr/ihm angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu. 

(2) Soweit nicht anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin/dem Fotografen angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken. 

(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin/ des Fotografen. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstigen Manipulationen. 

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. 

(5) Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist mind. einmalig ein Verweis auf die Urheberschaft der Fotografin/des Fotografen (www.elenaheymann-fotografie.com) zu platzieren.

(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin/dem Fotografen übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist. 

4.) ABNAHME / LIEFERUNG / EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die Fotografin/ der Fotograf liefert die fertige Weddingbox inkl. Datenmedium mit den bearbeiteten Hochzeitsbildern in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von max. 4 Wochen nach der Hochzeit. (Video bis zu 8 Wochen.)

Die Auftraggeber erhalten darüber hinaus den Zugang zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie mit allen verwertbaren Bildern in hoher Auflösung. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich einverstanden damit, dass sämtliche, auf der Hochzeit angefertigte, Lichtbilder auf die Online Galerie hochgeladen und dort gespeichert werden. (Näheres regelt meine Datenschutzerklärung, die Gegenstand dieses Vertrages ist.)

(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke im Eigentum der Fotografin/ des Fotografen.

(3) Die Leistungen der Fotografin/des Fotografen gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder oder Lichtbildwerke zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne die Fotografin/den Fotografen auf etwaige Mängel hinzuweisen.

(4) Die Fotografin/der Fotograf ist berechtigt, auf den von ihr/ihm erstellten Lichtbildern und Lichtbildwerken auf ihre/seine Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass den Auftraggebern hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
 

5. VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber der Fotografin/ dem Fotografen den Vertrag rechtsgültig online unterschrieben hat bis spätestens 1 Woche nach Zusendung.

Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin/der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Zahlung der Anzahlung.


(2) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von dem Fotografen/der Fotografin zu vertretener Gründe, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in vollem Umfang verpflichtet. Der Fotograf/die Fotografin muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er/sie in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner/ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Sofern der Fotograf/die Fotografin keinen konkreten Schaden nachweist und die Kündigung des Auftrages vor Beginn der Anreise bei dem Fotografen/der Fotografin eingeht, steht ihm/ihr ein Anspruch in Höhe von pauschal 50 % der Auftragssumme zu. Hiervon unbenommen bleibt das Recht des Fotografen/der Fotografin, einen höheren Schaden konkret zu belegen. 

Den Auftraggebern bleibt es stets unbenommen nachzuweisen, dass der Fotografin/dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

Bei einer Kündigung nach Beginn der Anreise zum Veranstaltungsort oder nach Beginn der Tätigkeit, ist der bis dahin angefallene Aufwand zusätzlich zu vergüten.

 

(3) Wird die Hochzeit aus Gründen höherer Gewalt, Erkrankung oder anderen Gründen, die nicht von den Auftraggebern zu vertreten sind, auf einen anderen Termin verschoben oder abgesagt, so steht beiden Parteien ein vertragliches Rücktrittsrecht zu. Die Ausübung dieses Rücktrittsrechts muss von der jeweils zurück tretenden Partei innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis des zum Rücktritt berechtigten Grundes gegenüber der anderen Partei in Textform erklärt werden. Der Rücktritt ist in diesem Fall bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der Hochzeit kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt die Regelung in § 5 abs. 2 entsprechend. 


 

(4) COVID-19 

Wird die Hochzeit aufgrund der Corona-Pandemie auf einen anderen Termin verschoben, so ist eine Umbuchung unter der Voraussetzung, dass der Fotograf/die Fotografin den Ersatztermin wahrnehmen kann, ohne zusätzliche Kosten möglich. Vorstehendes gilt nicht, wenn dem Fotografen/der Fotografin durch die Wahrnehmung des Ersatztermins weitere Kosten zur Last fallen (höhere Anreisekosten etc.) oder wenn die Hochzeit endgültig abgesagt wird; für diesen Fall ist die Regelung in Ziffer 5. Abs. (2) maßgeblich. 

Kann der Fotograf/die Fotografin den neuen Termin der Hochzeit nicht wahrnehmen, ist ebenfalls die Regelung in Ziffer 5. Abs. (2) maßgeblich. 

Wird die Hochzeit vom Auftraggeber aufgrund von Sorge wegen der Corona-Pandemie abgesagt, gilt die Regelung in Ziffer 5. Abs. (2) entsprechend. 

Muss die Hochzeit aufgrund behördlicher Verbote wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden und wird kein Ausweichtermin zwischen den Parteien vereinbart, erhält der Auftraggeber das an den Fotografen/die Fotografin gezahlte Honorar vollständig zurück erstattet. 

 

6. HAFTUNG

 

(1) Die Fotografin/der Fotograf haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin/der Fotograf ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin/der Fotograf in demselben Umfang.

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

(3) Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin/ der Fotograf nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin/ den Fotografen für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin/ der Fotograf nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin/ der Fotograf wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Anzahlung unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfotografen/-in bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 



 

7. RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

 

(1) Für die Fotografin/den Fotografen ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität ihrer/seiner Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung der, bei der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch die Fotografin/den Fotografen sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin/des Fotografen einverstanden sind. Die Fotografin/ der Fotograf darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin/den Fotografen dient. 

 

(2) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin/dem Fotografen vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.




 

8. SONSTIGES

 

(1) Der Fotografin sind angemessene Pausen sowie Verpflegung zu gewähren.

 

(2)Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten, dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund. 

 

 

 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

(1) Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.

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Telefon

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